Innsbrucker Nachrichten
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Aufbahrung und Bestattung
Sitzungsprotokoll der Handels- und Gewerbekammer Innsbruck: „In der Sitzung vom 23. Jänner d. J. wurde über Bitte der Tischler-Innung um Erwirkung einer Abänderung des hohen k.k. Statthalterei-Erlasses, betreffend das Verbot der Verfertigung von Luxus-Särgen, denselben die Weisung ertheilt, eine Preisbestimmung für drei verschiedene Sargarten nach den hier üblichen drei Condukten vorzulegen, welche nur dann überschritten werden darf, wenn eine Partei ausdrücklich einen noch luxurioseren Sarg, ohne Rücksicht auf die damit verknüpften Kosten verlangt. Dieselben haben nun folgende Preise festgestellt: 1) für einen ordinären weichholzenen Sarg mit ordinärem Anstrich 3 fl. 36 kr. RW; 2) für einen feiner gearbeiteten weichholzenen Sarg mit marmoriertem Anstrich 7 fl. 12. kr. RW; 3) für einen fein gearbeiteten weichholzenen Sarg bemalt 14 fl. 24 kr. RW. Diese Bezeichnungen findet man nicht erschöpfend, es ist daher von der Innung eine genaue Zeichnung der verschiedenen Sargarten nebst Colorirung nach der Bemalung zu fordern.
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Aufbahrung und Bestattung
Herr Glatz ergreift in der Bürgerausschuss-Sitzung das Wort und macht darauf aufmerksam, dass Leichen sehr oft nicht mit der gehörigen Vorsicht in die Särge eingeschlagen werden, sodass in vielen Fällen, besonders in der warmen Jahreszeit, ganze Häuser mit höchst gesundheitsschädlichen Ausdünstungen geschwängert werde
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Aufbahrung und Bestattung
Auszug aus der Werbeeinschaltung vom 24.03.: „Der Verblichene wird in einen metallenen, mit vergoldeter Ornamentik reich verzierten und mit einer weißen Matratze versehenen Sarg gelegt, sein Haupt ruht auf einem reich mit gold verziertem weißen Kissen. In den Händen erhält er ein kleines Kruzifix aus Komposition. Der Sarg wird auf einem Katafalk unter einen Baldachin gestellt.“
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Aufbahrung und Bestattung
Im Einverständnis mit dem Herrn Stadtpfarrer hat der Herr Bürgermeister angeordnet, dass in Zukunft auf dem städtischen Friedhof die Schließung der Gräber erst erfolgt, nachdem sich die Leidtragenden entfernt haben. Es ist diese Maßnahme im Interesse der Humanität dringend geboten und verdient allseitige Nachahmung; den kaum etwas wird die Hinterbliebenen eines theueren Hingeschiedenen schmerzlicher berühren, als das grässliche Gepolter, welches nicht selten bei der Schließung der Gräber zu vernehmen ist. Dem Übelstande ist nunmehr abgeholfen.
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Aufbahrung und Bestattung
„Todtensärge“ (Reklame mit Bild; Lager in der Innstraße 25)
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Aufbahrung und Bestattung
Die Drillinge, von denen wir in der letzten Freitag Nummer berichteten, sind bereits gestorben. Am Freitage strömte Alles in Bozen der Leichenkapelle zu, wo die winzigen Kindlein vereint Arm in Arm umschlungen auf dem Leichenbette lagen. Die hohe Pathin, Frau Baronin v. Waideck, trug alle Sorge für die schöne Aufbahrung und das Leichenbegängnis und hat der armen Wöchnerin in der menschenfreudlichsten Auffassung ihrer Pathenpflicht wiederholte Besuche abgestattet und sich immerfort von dem Befinden der Kleinen unterrichten lassen, bis das geringe Maß von Lebenskraft in den schwächlichen Körperchen verglimmte.
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Aufbahrung und Bestattung
Gemeinderatssitzung: Namens des Rechtscomitées referiert sodann GR Dr. Blaas über die Frage eines Beitrages der Stadtgemeinde zur Errichtung einer Leichenkammer am Mariahilfer Friedhof. Es handelt sich hier um eine prinzipielle Frage, ob die Stadt zu einem solchen Beitrag verpflichtet ist, nachdem sie sich gegen jeden Beitrag zu diesem Friedhofsbau seiner Zeit verwahrt hat und ihren eigenen komunalen Friedhof besitzt. Die Bewilligung zu diesem Friedhof wurde dem Pfarrer von Mariahilf unter der Bedingung erteilt, dass daselbst eine Leichenkammer errichtet werde. Letzteres ist indes noch nicht geschehen; die Leichen werden nun einfach unter den Arkaden des alten Friedhofs aufgestellt. – Der Stadtarzt Dr. Glatz wies in einem Bericht auf die namentlich bei einer Epidemie sich ergebenden nachteiligen Folgen hin und ersuchte um Errichtung des Leichenhauses. Der Magistrat wandte sich darauf an den Landesausschuss als den Patron zur Behebung dieses Übelstandes und als derselbe ablehnte, an die Stadthalterei. Dieser gab den Auftrag, dass der Gegenstand an den Gemeinderat geleitet werde behufs Beschlussfassung über einen Beitrag zu jenem Bau. Als der Bürgermeister erkärte, dies nicht tun zu können, weil die Stadtgemeinde auch seinerzeit das Ansuchen um einen Beitrag zum Friedhof abgelehnt habe, ging die Statthalterei im Entscheidungsweg vor und erkannte, dass, da die Pfarrgemeinde…
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Aufbahrung und Bestattung